Die Jugendordnung des St. Pauli-Turnvereins regelt und vertritt die Belange der Jungendabteilung. Die Jungendordnung steht am des Artikels als pdf-Download zur Verfügung.
JUGENDORDNUNG des ST. PAULI TURNVEREIN R.V.
§ 1
Name, Mitgliedschaft
Die jugendlichen Mitglieder des St. Pauli Turnvereins r. V. sind alle weiblichen und männlichen Jugendlichen im Alter von 6-18 Jahren sowie die gewählten und berufenen Mitarbeiter der Jugendabteilung.
§ 2
Zweck und Aufgaben
Die Vereinsjugend führt und verwaltet sich selbstständig und entscheidet über die Verwendung der ihr zufließenden Mittel.
Angaben der Vereinsjugend sind unter Beachtung der Grundsätze des freiheitlichen, demokratischen, sozialen Rechtsstaates:
Förderung des Sports als Teil der Jugendarbeit in allen Disziplinen und Wahrung eines ideellen Charakters.
Pflege der sportlichen Betätigung zur körperlichen Leistungsfähigkeit, Gesunderhaltung und Lebensfreude.
Erziehung der kritischen Auseinandersetzung mit der Situation der Jugendlichen in der modernen Gesellschaft und Vermittlung der Fähigkeiten zu Einsicht in gesellschaftliche Zusammenhänge.
Entwicklung neuer Formen des Sports, der Bildung und zeitgemä?er Vereinsaktivitäten
Zusammenarbeit mit anderen öffentlichen und freien Trägern der Jugendhilfe sowie Bildungseinrichtungen
Pflege der internationalen Verständigung
§ 3
Organe
Die Organe des St. Pauli Turnvereins r. V. sind:
-der Vereinsjugendtag
-der Vereinsjugendausschuss
§ 4
Vereinsjugendtag
Vereinsjugendtage sind ordentliche und außerordentliche. Sie sind das oberste Organ der Jugend des St. Pauli Turnvereins r. V.. Sie bestehen aus allen Mitgliedern der Jugendabteilung.
Aufgaben der Vereinsjugend sind:
1. Wahl des Vereinsjugendausschusses
2. Festlegung der Richtlinien für die Tätigkeit des Vereinsjugendausschusses
3. Entgegennahme der Berichte und des Kassenberichts des Vereinsjugendausschusses
4. Entlastung des Vereinsjugendausschusses
5. Beschlussfassung über vorliegende Anträge
6. Wahl von Delegierten zu Jugendtagen auf Kreis- / Stadt ebene, zu denen der Verein Delegationsrecht hat
Der ordentliche Vereinsjugendtag findet jährlich statt. Er wird zwei Wochen vorher vom Vereinsjugendausschuss unter Bekanntgabe der Tagesordnung und der evtl. Anträge durch Aushang einberufen.
Auf Antrag eines viertel der Stimmberechtigten Mitglieder des Vereinsjugentages oder eines mit 50% der Stimmen gefassten Beschlusses des Vereinsjugendausschusses muss ein außerordentlicher Vereinsjugendtag innerhalb von drei Wochen mit einer Ladungsfrist von sieben Tagen stattfinden.
Der Vereinsjugendtag ist mit 7 stimmen der anwesenden stimmberechtigten erschienen Mitglieder Beschlussfähig
Bei Abstimmungen und Wahlen genügt die einfache Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten.
Die Mitglieder der Jugendabteilung, die das 6. Lebensjahr vollendet haben, haben je eine nicht übertragbare Stimme.
§5
Vereinsjugendausschuss
Der Vereinsjugendausschuss besteht aus:
- dem Vorsitzenden und seiner Stellvertreterin,
bzw. dem Vorsitzenden und seiner Stellvertreter
- 2 BeisitzerInnen
- 2 JugendvertreterInnen, die z.Z. Der Wahl noch Jugendliche sind. Möglichst sollte ein weiblicher und ein männlicher Jugendvertreterin / Jugendvertreter ernannt werden.
Als BeisitzerInnen können auch Personen mit speziellen Funktionen ernannt werden.
Der / die Vorsitzende des Vereinsjugendausschusses vertritt die Interessen der Vereinsjugend nach innen und außen. Ist er / sie nicht volljährig,bestimmt der Jugendausschuss oder ein Mitglied des Vorstandes, welches die Vereinsjugend rechtsgeschäftlich vertritt. Der / die Vorsitzende und seine /ihre StellvertreterIn sind Mitglieder des Vereinsvorstandes.
Die Mitglieder des Vereinsjugendausschusses werden von dem Vereinsjugendtag für die Dauer von einem Jahren gewählt und bleiben bis zur Neuwahl des Vereinsjugendausschusses im Amt. Er führt die Vereinsjugend nach den Richtlinien des Vereinsjugendtages.
In den Vereinsjugendausschuss ist jedes Vereinsmitglied wählbar.
Der Vereinsjugendausschuss erfüllt seine Aufgaben im Rahmen der Vereinssatzung, der Jugendordnung sowie der Beschlüsse des Vereinsjugendtages und dem Vorstand des Vereins verantwortlich.
Die Sitzungen des Vereinsjugendausschusses finden nach Bedarf statt. Auf Antrag der Hälfte der Mitglieder des Vereinsjugendausschusses ist vom Vorsitzenden eine Sitzung binnen zwei Wochen einzuberufen.
Der Vereinsjugendausschuss ist zuständig für alle Jugendangelegenheiten des St. Pauli Turnvereins r. V.. Er entscheidet über die Verwendung der zufließenden Mittel.
Zur Planung und Durchführung besonderer Aufgaben kann der Vereinsjugendausschuss Unterausschüsse bilden. Ihre Beschlüsse bedürfen der Zustimmung des Vereinsjugendausschusses.
§ 6
Wettkampfordnung und Spieleordnung
Einzelheiten für Wettkämpfe und Spiele werden hier nicht geregelt, da derzeit kein Bedarf in der Jugendabteilung ist. Bedarfmäßige Änderungen können durch den Vereinsjugendtag eine Änderung der Jugendordnung herbeiführen.
§ 7
Jugendordnungsänderungen
Änderungen der Jugendordnung können von dem ordentlichen Vereinsjugendtag oder einem speziell zu diesem Zweck einberufenen außerordentlichen Vereinsjugendtag beschlossen werden. Sie bedürfen der Zustimmung von mindestens drei Viertel der anwesenden Stimmberechtigten.
Stand: 29.5.2009
| Anhang | Größe |
|---|---|
| Jugendordnung.pdf | 33.49 KB |